LG Berlin: Deutsche Kreditbank muss Schadensersatz zahlen
Das LG Berlin hatte in einem Urteil vom 29.01.2010 (Az. 38 O 264/09) zu entscheiden, ob Kunden, die einen Kredit bei der DKB für vermietete Eigentumswohnungen aufgenommen hatten, die von der Vertriebsgesellschaft R&R First Concept vermittelt wurden, ein Schadensersatzanspruch zusteht.Das LG Berlin kommt in dem Urteil zu dem Schluss, dass zwischen der Vertriebsgesellschaft R&R First Concept GmbH und der DKB eine enge Beziehung bestand und somit ein institutionalisiertes Zusammenwirken der beiden Unternehmen vorliege. Die Vertriebsgesellschaft hatte die Kunden, die zu Anlagezwecken vermietete Eigentumswohnungen in Berlin erwerben wollten, über die tatsächlichen finanziellen und steuerlichen Auswirkungen des Immobilienkaufs bewusst getäuscht. So sind die monatlichen Kreditraten im Vorfeld falsch berechnet worden und waren tatsächlich etwa doppelt so hoch, wie zuvor angegeben.
Die Beratungsfehler der Vertriebsgesellschaft R&R First Concept GmbH rechnete das LG Berlin nach den Regeln zum institutionalisierten Zusammenwirken der DKB zu und entschied, dass den betroffenen Kunden ein Schadensersatz zusteht.
Darüber hinaus haben Gutachten ergeben, dass die Kaufpreise für die vermittelten Objekte viel zu hoch angesetzt wurden. Die DKB hat inzwischen gegen das Urteil Berufung eingelegt. Es bleibt also abzuwarten, wie sich das Verfahren weiter entwickelt.