»Haus- und Grundstücksverwaltung«
Unser Partner bei der Verwaltung von Immobilien »Dietz Hausverwaltung GmbH«
Unser Verwaltungspartner darf auf eine erfolgreiche, organisch wachsende und jederzeit seriöse 27-jährige Arbeit zurückblicken. Mit der Neugestaltung der Website www.weimar-hausverwaltung.de möchte das Unternehmen Ihnen die Möglichkeit geben, sich über Unternehmen, Dienstleistungsangebot sowie Referenzen zu informieren. Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, sich von der Qualität der Marke Margret Dietz Hausverwaltung und Immobilien zu überzeugen.
100% Kompetenz, 100% tadelloses Image und 100% gewissenhafte Dienstleistung – Nach langjähriger Berufserfahrung und Führungstätigkeit in dem Bereich der Wohnungswirtschaft hat die Inhaberin, Frau Margret Dietz dem Wunsch von Eigentümern und Investoren nach exklusiver und fachlich hochwertiger Betreuung entsprochen und 1990 Ihr eigenes Verwaltungsunternehmen gegründet.
Das Fach- und Rechtswissen sowie die praktischen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Verwaltung von Immobilien für Dritte insbesondere die Verwaltung von Wohnungseigentum wurde in der Tätigkeit als Landesgeschäftsführerin Thüringen des vhw Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung ausgebaut, durch ständige Weiterbildung gefestigt und professionalisiert.
Seither dient das Hausverwaltungsunternehmen als exklusiver Ansprechpartner für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Träger in Fragen rund um das Thema wirtschaftlicher und juristischer Betreuung von Immobilien.
Verwaltung von Miet- und Gewerbeobjekten
Mietverhältnisse
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übergabe der Wohnungen
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
- Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern
- gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern
Zahlungsverkehr
- Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung
Behörden
- Gesamter Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft
Versicherungen
- Prüfung des Versicherungsbedarfs
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen im Einvernehmen mit dem Hauseigentümer
- Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
Hilfskräfte
Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften insbesondere Hausmeister, Reinigungspersonal und dergleichen
Geräte und Heizmaterial
- Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände
Hausbuchhaltung
- Erfassung aller Zahlungsvorgänge
- Erstellung einer Jahresabrechnung jeweils bis zum 30.April des folgenden Jahres
Instandhaltung
- Laufende Überwachungen des baulichen Zustandes
Instandsetzung
- Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers
- Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
- Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
- Vorausplanung a-periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahme
Auf Wunsch des Eigentümers dürfen dem Verwalter individuelle Aufgaben übertragen werden.
Gesonderte Jahresabrechnung
- Feststellung der Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen für die Steuererklärungen, soweit sie das Verwaltungsobjekt betreffen
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der Vergleichsmiete, der Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
- Ausführung besonderer behördlichen Auflagen
WEG Verwaltung
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV)
- Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer bei gemeinschaftlichen Belangen
- Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
- Geltendmachung der Hausgeldansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Eigentümer, soweit diese mit ihren Zahlungen in Verzug sind, im Namen der Gemeinschaft gerichtlich mit anwaltlicher Hilfe geltend zu machen.
- Berechtigung, in gerichtlichen Verfahren, welche Dritte gegen die Gemeinschaft anstrengen, die Gemeinschaft auf der Passivseite zu vertreten.
- Einrichtung und Unterhaltung einer nach kaufmännischen Grundsätzen geführten Buchhaltung und Rechnungswesen
- Nutzungen, Lasten und Kosten (Hausgeld)
- Wirtschaftsplan und Einziehung von Hausgeldern und Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
- Rechnungslegung und Jahresabrechnung
- Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
- Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierung)
Auf Wunsch des Eigentümers dürfen dem Verwalter individuelle Aufgaben übertragen werden
- Gesonderte Jahresabrechnung
- Feststellung der Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen für die Steuererklärungen, soweit sie das Verwaltungsobjekt betreffen
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der Vergleichsmiete, der Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
- Ausführung besonderer behördlichen Auflagen
Verwaltung für Sondereigentum
Mietverhältnisse
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungseinheit mit Zustimmung des Eigentümers
- Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen Überwachung des Mieteinganges
- Führung der Mietkautionen
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
- Prüfung der Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft für das jeweilige Sondereigentum und Abrechnung der Kosten mit den Mietern
Instandhaltung und Instandsetzung
- Laufende Überwachungen des baulichen Zustandes
- Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
- Vorausplanung a-periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Auf Wunsch des Eigentümers dürfen dem Verwalter individuelle Aufgaben übertragen werden
- Gesonderte Jahresabrechnung
- Feststellung der Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen für die Steuererklärungen, soweit sie das Verwaltungsobjekt betreffen
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der Vergleichsmiete, der Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
- Ausführung besonderer behördlichen Auflagen