Anspruch von Mieter auf Aufstellung von Parabolantenne wegen Fernsehen in HD – Qualität

Ein Vermieter braucht sich normalerweise nicht bieten zu lassen, dass der Mieter einfach eine Parabolantenne auf dem Balkon aufstellt. Dieser muss auch auf die Interessen des Vermieters Rücksicht nehmen.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt installierte ein Mieter einfach eine Satellitenschüssel auf dem Balkon seiner Wohnung, ohne vorher seinen Vermieter zu fragen. Dies ließ sich dieser nicht bieten und verlangte, dass der Mieter sie wieder entfernt. Schließlich stellt er ihm einen Breitbandkabelanschluss mit genügend Programmen zur Verfügung. Der Mieter weigerte sich jedoch. Er argumentierte damit, dass er über den Kabelanschluss keine Programme in HD-Qualität empfangen kann. Und das brauche er nicht hinzunehmen.

Hierzu entschied jetzt der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21.09.2010, dass der Mieter vorliegend zu hohe Ansprüche stellt (Az. ZR 275/09). Schließlich wird bei dem Aufbau einer Satellitenschüssel auf dem Balkon einer Mietwohnung das Eigentumsrecht des Vermieters berührt. Der Vermieter braucht dies nur dann hinzunehmen, wenn sich der Mieter sonst nicht hinreichend informieren kann. Dieses Grundrecht auf ungehinderten Zugang zu Informationen ist hier jedoch gar nicht eingeschränkt, weil der Mieter alle Programme über den Kabelanschluss empfangen kann. Auf den Luxus von HD-Qualität muss er daher verzichten.