Geodaten: Markt der Zukunft

Seit Jahrtausenden suchen die Menschen wertvolle Bodenschätze unter der Oberfläche der Erde. Im Informationszeitalter wird die Erdoberfläche selbst zu einem verwertbaren Gut.

Für Informationen mit Raumbezug – Geodaten – öffnet sich ein neuer Markt. So lässt der Internet-Riese Google seine Street View-Autos mit Kameras auf dem Gepäckträger durch die Straßen der Welt fahren, um diese mit Geodaten zu versehen, in diesem Fall mit den genauen Längen- und Breitengraden, sodass sie zu einem riesigen Städtepuzzle zusammengefügt werden können. Das nicht unumstrittene Vorgehen zeigt Potential, aber auch die Risiken bei einer kommerziellen Nutzung solcher Daten und zugleich die Betroffenheit der Öffentlichkeit.

Unter Geodaten versteht man alle digitalen Informationen mit einem direkten oder indirekten Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet. Man kann hierbei weiter unterscheiden zwischen Primärdaten, die unmittelbar bei einer Datenerhebung gewonnen werden, und Sekundärdaten, das heißt durch Verwertung wie zum Beispiel Klassifizierung oder Interpretation von Primärdaten gewonnene Daten. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch sogenannte Metadaten, die Informationen über andere Daten enthalten. Sie ermöglichen es, Geodaten und Geodatendienste zu ermitteln, in Verzeichnisse aufzunehmen und zu nutzen.

Dienste wie Google Streetview, Navigationssysteme, Wettervorhersagen, digitale Fahrpläne oder eine neue Art von Immobilienberatung werden durch Geodaten möglich. Diese vereinfachen ebenso wirtschaftliche Entscheidungsprozesse in Fragen des Vertriebs, des Marketings und der Standortwahl. Aber auch im Umwelt- und Katastrophenschutz, bei der Netzplanung im Mobilfunkbereich oder in Forschung und Wissenschaft sind sie unverzichtbar. Denn digitale Geoinformationen sind der entscheidende Verknüpfungspunkt von realer und virtueller Welt. Nach manchen Einschätzungen haben rund 80 Prozent aller Entscheidungen im öffentlichen und privaten Leben einen räumlichen Bezug und sind somit von Geodaten abhängig.

Diese sind digital leicht zu repräsentieren und zu übertragen. Die Gewinnung, Verarbeitung und Veredelung von Geodaten sowie der Handel mit ihnen werden daher zum Geschäft der Zukunft. In diesem Jahr wird sogar erstmals ein GeoBusiness Award in Deutschland von der Kommission für Geoinformationswirtschaft des Bundeswirtschaftsministeriums (GIW-Kommission) vergeben.

Zweistellige Wachstumsraten

Mittlerweile bauen sich auch freie, auf Wiki-Basis funktionierende Angebote wie OpenStreetMap.de auf, deren Nutzer, anders als zum Beispiel bei Google Maps, nicht nur die Landkarten, sondern auch die Geodaten kostenlos einspeisen und abrufen können. Während das Projekt zumindest in der Entstehungsphase kartografischen Qualitätsansprüchen noch nicht entspricht, dürfte die Aktualität in einigen Gebieten die der kommerziellen Geodaten-Anbieter übertreffen.

Während es Geoinformationen seit mehreren tausend Jahren gibt, schafft ihre Digitalisierung neue Nutzungsmöglichkeiten, aber auch neuen Regelungsbedarf. Bisher waren Geoinformationen bereits zum Teil vom Patent- und Urheberrecht und einigen Datenschutzgesetzen sowie Verordnungen und Erlassen im Kataster- und Vermessungswesen rechtlich erfasst. Doch nach dem Willen der Bundesregierung sollen Geodaten allgemein zugänglich gemacht werden. Damit entsteht zwangsläufig auch ein neues Rechtsgebiet.

Der Großteil derzeit verfügbarer Geoinformationen ist von der öffentlichen Hand erstellt und daher dezentral gespeichert bei einer Vielzahl von Katasterämtern und anderen regionalen Behörden. Ein von der Bundesregierung geschaffenes nationales Portal für Geodaten soll eine länder- und ressortübergreifende Vernetzung von Geodaten in Deutschland erreichen, um sicherzustellen, dass Geoinformationen zukünftig verstärkt in Entscheidungsprozessen innerhalb der Verwaltung, der Wirtschaft und der Politik zum Einsatz kommen: Die „Geodateninfrastruktur in Deutschland“ (GDI-DE) ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, das deren Maßnahmen bei der Entwicklung, Fortführung, und Umsetzung von Normen und Standards zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur koordinieren und lenken soll. Die nationalen Vorgänge sollen dabei in die Entwicklungen auf europäischer sowie weltweiter (Global Spatial Data Infrastructure – GSDI) Ebene eingebunden werden.

Der IT-Branchenverband BITKOM rechnet ab 2011, wenn die Datenbank umfassend funktionsbereit sein soll, mit zweistelligen Wachstumsraten für den Geowirtschaftsmarkt.

Seit dem 14. Februar 2009 besteht auch erstmals eine gesetzliche Grundlage für die bei den Bundesbehörden und den bundesunmittelbaren Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts vorhandenen Geodaten, Geodatendienste und Metadaten. Das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG) beruht auf der INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften (Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)) und schafft den rechtlichen Rahmen für den Aufbau der Geodateninfrastruktur. Für die Daten von Ländern und Kommunen gelten entsprechende, inhaltsähnliche Landesgesetze.

Offene Frage: Datenschutz

Zentrale Regelung ist § 11 GeoZG, wonach die Daten zur allgemeinen Verwendung öffentlich verfügbar zu stellen sind. Im Übrigen gilt für sie das Informationsweiterverwendungsgesetz. Zugangsbeschränkungen (§ 12 GeoZG) ergeben sich aus dem Schutz internationaler Beziehungen, der öffentlichen Sicherheit und der Verteidigung sowie aus einem Verweis auf das Umweltinformationsgesetz. Während Such- und Darstellungsdienste der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung stehen sollen, können für die Nutzung von Geodaten Lizenzen erteilt und Geldleistungen gefordert werden. Die genauen Zugangsbedingungen sollen in einer Verordnung geregelt werden, zu deren Erlass der Gesetzgeber die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates ermächtigt hat.

Es fehlt also bislang nicht nur an der Wissensbank selbst, sondern auch an klaren Regeln für den Zugriff auf sie.

Insbesondere die Problematik des Datenschutzes wird von dem Gesetz völlig ausgeklammert. Offen bleiben Fragen wie etwa, ob und unter welchen Umständen es sich bei Geodaten auch um personenbezogene Daten handeln kann und schutzwürdige Interessen von Betroffenen berücksichtigt werden. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hatte dies in einem Gutachten im Auftrag der GIW-Kommission vom 22.09.2008 folgendermaßen beantwortet: „Geodaten sind personenbezogene Daten, wenn sie direkt eine Aussage zu einer Person treffen, z.B. die Angabe zu einem Aufenthaltsort. Sie sind aber auch personenbezogen, wenn zwischen dem Datum und der natürlichen Person eine Verbindung hergestellt werden kann. Die Erstellung dieser Verknüpfung muss der Daten verarbeitenden Stelle faktisch möglich sein.“

Gespannt darf man daher sein auf die wirtschaftliche Entwicklung des Geoinformationsbranche, die staatlichen Lizenzierungspraktiken sowie auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Datenschutz.